Schadenanzeigen
Wir möchten für Sie eine rasche und unkomplizierte Regulierung bei Ihrem Versicherer erreichen. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Um Rückfragen möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie, die Schadenanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden und alle Belege/Schriftstücke/Fotos in Kopie beizufügen. Etwaig beschädigte Sachen sollten grundsätzlich für etwaige Prüfungszwecke bis zum Abschluss der Regulierung aufbewahrt werden
Schadenanzeige Sach (Gebäude-, Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung)
Schadenanzeige Glasbruchversicherung
Schadenanzeige Verwahrungs-/Garderobeversicherung
Schadenanzeige Elektronik-/Maschinenversicherung
Schadenanzeige Bauleistung-/Montageversicherung
Schadenanzeige Haftpflichtversicherung
Schadenanzeige Produkthaftpflichtversicherung
Schadenanzeige Unfallversicherung
Schadenanzeige Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
Schadenanzeige Transportversicherung
Schadenanzeige Wäschereiversicherung
Schadenanzeige Schlüsselversicherung
Schadenanzeige geliehene/gemietete Sachen
